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   VG Stuttgart, 16.09.2005 - 10 K 2001/05   

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VG Stuttgart, 16.09.2005 - 10 K 2001/05 (https://dejure.org/2005,30470)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16.09.2005 - 10 K 2001/05 (https://dejure.org/2005,30470)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 16. September 2005 - 10 K 2001/05 (https://dejure.org/2005,30470)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Saarland, 24.05.2004 - 1 R 25/03

    Tilgungsfrist bei vor 1999-01-01 eingetragener Verurteilung, die ihrerseits mit

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.09.2005 - 10 K 2001/05
    Nach der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 9 Satz 1 Hs. 2 StVG ist daher die nach § 52 Abs. 2 BZRG a.F. unbegrenzte Verwertbarkeit der vor dem 1.1.1999 erfolgten Eintragung auf die Dauer, die der Berechnung einer zehnjährigen Tilgungsfrist "entspricht", begrenzt worden (vgl. OVG Saarlouis, U.v. 24.5.2004 - 1 R 25/03 -, DAR 2004, 546 = ZfS 2004, 435).

    Diese Vorschrift findet nach der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 9 Satz 1 Hs. 2 StVG auch auf die hier vor dem 1.1.1999 erfolgte Eintragung Anwendung, da die Berechnung einer zehnjährigen Tilgungsfrist "entspricht" (vgl. OVG Saarlouis, U.v. 24.5.2004 - 1 R 25/03 -, DAR 2004, 546 = ZfS 2004, 435, a.A. OVG Weimar, U.v. 21.2.2005 - 2 KO 610/03 -, zitiert nach juris).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.09.2005 - 10 K 2001/05
    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft vom 29.4.2004 (C-476/01).

    Auch der Europäische Gerichtshof geht in seiner Entscheidung vom 29.04.2004 (- C 476/01 -, NJW 2004, 1725), auf die sich der Antragsteller beruft, ausdrücklich davon aus, dass nach Sinn und Zweck der Ausnahmeregelung die Anwendung des Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG nicht auf die Fälle beschränkt ist, in denen die Behörden eines Mitgliedstaates vom Inhaber einer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis mit einem Antrag auf Umtausch dieses Führerscheins befasst werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Klage vor dem

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.09.2005 - 10 K 2001/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt einem Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz allerdings das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Rechtsschutzsuchende seine Rechtsstellung mit der begehrten Entscheidung nicht verbessern kann und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb für ihn nutzlos erscheint (BVerwG, B.v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85, 91; B.v. 22.9.1995 - 4 NB 18.95 -, DVBl. 1996, 107; VGH BW, U.v. 12.10.2004 - 10 S 1346/04 -, VRS 108, 141).

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (U.v. 12.10.2004 - 10 S 1346/04 - a.a.O.) würde gerade unter Berücksichtigung des Umstands, dass eine Behörde eines Mitgliedstaates nicht automatisch über die Gründe einer in einem anderen Mitgliedstaat erfolgten Fahrerlaubnisentziehung informiert werde, dem vorrangigen Aspekt der Verkehrssicherheit, dem auch die Richtlinie 91/439/EWG zu dienen bestimmt sei, nicht ausreichend Rechnung getragen werden, wenn verlangt würde, dass eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis nach Ablauf einer Sperrfrist ohne Weiteres anzuerkennen sei und dem aufnehmenden Mitgliedstaat entgegen dem eindeutigen Wortlaut von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eine Prüfung untersagt werde, ob die ursprünglich für die Entziehung bzw. Versagung maßgeblichen Gründe noch fortbestehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2003 - 10 S 2316/02

    Verwertung getilgter Straftaten; Erledigung durch Rechtsänderung -

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.09.2005 - 10 K 2001/05
    Diese Regelung dient der Gleichstellung der Verwertbarkeit der vor dem 1.1.1999 eingetragenen Altfälle mit den nach dem 31.12.1998 eingetragenen Neufällen (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zur Neufassung des StVG, BT-Drucks. 14/4304 vom 12.10.2000; vgl. auch VGH BW, U.v. 9.7.2003 - 10 S 2316/02 -, VBlBW 2003, 475 = VRS 105, 463), für die nach § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i.V.m. Nr. 3 StVG eine zehnjährige Tilgungsfrist gilt, wenn es sich um strafgerichtliche Entscheidungen handelt, in denen einen Entziehung der Fahrerlaubnis nach den §§ 69 und 69 b StGB oder eine Sperre nach § 69 a Abs. 1 Satz 3 StGB angeordnet worden ist.
  • OVG Thüringen, 21.02.2005 - 2 KO 610/03

    Verwertbarkeit von Eintragungen, die nach altem Recht getilgt wurden;

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.09.2005 - 10 K 2001/05
    Diese Vorschrift findet nach der Übergangsvorschrift des § 65 Abs. 9 Satz 1 Hs. 2 StVG auch auf die hier vor dem 1.1.1999 erfolgte Eintragung Anwendung, da die Berechnung einer zehnjährigen Tilgungsfrist "entspricht" (vgl. OVG Saarlouis, U.v. 24.5.2004 - 1 R 25/03 -, DAR 2004, 546 = ZfS 2004, 435, a.A. OVG Weimar, U.v. 21.2.2005 - 2 KO 610/03 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.09.2005 - 10 K 2001/05
    Dies ist in der Aufforderung vom 27.5.2005 mit hinreichender Deutlichkeit geschehen (vgl. dazu BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78/79; VGH BW, B.v. 5.11.2001 - 10 S 1337/01 -, NZV 2002, 294/296).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.09.2005 - 10 K 2001/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt einem Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz allerdings das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Rechtsschutzsuchende seine Rechtsstellung mit der begehrten Entscheidung nicht verbessern kann und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb für ihn nutzlos erscheint (BVerwG, B.v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85, 91; B.v. 22.9.1995 - 4 NB 18.95 -, DVBl. 1996, 107; VGH BW, U.v. 12.10.2004 - 10 S 1346/04 -, VRS 108, 141).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2004 - 10 S 2796/03

    Medizinisch-psychologisches Gutachten ohne Hinweis auf Wiederholung lange

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.09.2005 - 10 K 2001/05
    Dies gilt auch dann, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis durch eine strafgerichtliche Entscheidung erfolgt ist, viele Jahre zurückliegt und in der Zwischenzeit keine Hinweise auf einen erneuten Drogenkonsum des Betreffenden vorliegen (vgl. VGH BW, U.v.18.5.2004 - 10 S 2796/03 -, VBlBW 2004, 428 = VRS 107, 222 = NZV 2005, 215).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.09.2005 - 10 K 2001/05
    Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse umso größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse umso mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.11.1992 - 7 ER 300/92 -, DÖV 1993, 432 = NVwZ 1993, 266-268; s.a. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, VBlBW 1997, 390-393 = ESVGH 47, 177-183).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Stuttgart, 16.09.2005 - 10 K 2001/05
    Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse umso größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse umso mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.11.1992 - 7 ER 300/92 -, DÖV 1993, 432 = NVwZ 1993, 266-268; s.a. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, VBlBW 1997, 390-393 = ESVGH 47, 177-183).
  • BVerwG, 22.09.1995 - 4 NB 18.95

    Normenkontrollklage - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Rechtsschutzbedürfnis -

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2001 - 10 S 1337/01

    Gutachtenbeibringung bei (einmaligem) Konsum von Cannabis

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1976 - X 1318/76
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1984 - 5 S 3142/83

    Beweidungsverbot im Naturschutzgebiet; Sofortvollzug; Begründung

  • VG München, 13.01.2005 - M 6b S 04.5543

    Keine Verpflichtung der Behörde zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis ohne

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